Geben Sie uns Ihren Verkaufstipp für Immobilien in Wildeshausen und umzu
Es lohnt sich für Sie
Tippgeber erhalten von uns im Erfolgsfall (nach Verkauf des Objektes) eine Vermittlungsprovision, wenn uns ein Verkaufsobjekt bzw. ein Verkäufer oder Käufer schriftlich benannt wird. Wir benötigen neben dem Tippgeber auch die Kontaktdaten des Verkäufers/Käufers, sowie - wenn bekannt - Angaben zum Objekt.
Hinweis für Personenkreise, die einem Standesrecht unterliegen, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater:
Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. dass es denen standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprovisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns aber über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.
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