Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Müller Immobilien GmbH
1.Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Tätigkeiten, Dienstleistungen und Maklerverträge, die zwischen der Müller Immobilien GmbH, Wittekindstraße 4, 27793 Wildeshausen und ihren Kunden geschlossen werden – insbesondere für Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Anmietung oder der Veräußerung von Immobilien. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
2. Vertragsschluss
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Müller Immobilien GmbH annimmt, insbesondere durch die Inanspruchnahme von Nachweis- oder Vermittlungsleistungen. Dies kann schriftlich, mündlich oder konkludent (z. B. durch Durchführung einer Besichtigung) erfolgen.
3. Maklerprovision (Courtage)
Mit Abschluss eines durch uns nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags (zum Beispiel Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) ist die vereinbarte Maklerprovision verdient und fällig, sofern ein wirksamer Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Müller Immobilien GmbH besteht.
3.1 Kauf von Immobilien
Sofern im Maklervertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Immobilie:
- Außenprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. des beurkundeten Kaufpreises, zahlbar vom Käufer.
- Innenprovision: Alternativ kann die Provision vom Verkäufer gezahlt werden, sofern eine entsprechende Vereinbarung vorliegt.
- Teilung der Provision: Im Fall einer Doppeltätigkeit kann die Provision hälftig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 656c BGB).
- Die Mindestprovision für Vermittlung bzwl. Nachweis von bebauten und unbebauten Kaufobjekten beträgt 3.000,00 € zzgl. ges. MwSt. von derzeit 19% ( 570,00 €) und somit insgesamt 3.570,00 €.
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.
3.2 Vermietung von Wohnraum
Im Bereich der Wohnraummiete gelten die Regelungen des Bestellerprinzips (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Das bedeutet:
- Der Mieter schuldet dem Makler keine Provision, sofern dieser ausschließlich im Auftrag des Vermieters tätig wird.
- Der Makler erhält eine Provision vom Vermieter, sofern dieser ihn beauftragt hat und die Vermittlung auf Grundlage dieses Auftrags erfolgt – in der im Auftrag vereinbarten Höhe. Liegt kein schriftlicher Auftrag vor oder ist darin keine abweichende Regelung getroffen, beträgt die Provision 2 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, also das 2,38-Fache der Monatskaltmiete.
- Eine Provision vom Mieter ist nur zulässig, wenn der Makler ausschließlich im Auftrag des Mieters tätig wird und dieser ihn zuerst beauftragt hat.
3.3 Vermietung von Gewerbeimmobilien
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Gewerbemietverträgen gelten die Vorgaben des Wohnraummietrechts nicht. Es gilt:
- Die Provision beträgt 3 Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt., zahlbar vom Mieter/Pächter.
- Die genaue Höhe und Fälligkeit der Provision wird im Immobilienangebot genannt und in einer Zusatzvereinbarung zum Miet-/Pachtvertrag geregelt.
- Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Miet-/Pachtvertrags.
3.4 Allgemeines zur Fälligkeit
Die Provision ist verdient, sobald durch unsere Tätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommt. Sie wird fällig mit Abschluss dieses Vertrags.
Eine Provision ist auch dann zu zahlen, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, sofern die wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum ursprünglich angebotenen Vertrag gewahrt bleibt.
3.5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer bzw. für Mieter und Vermieter tätig zu sein, sofern keine Interessenkollision besteht.
4. Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig offenzulegen, woher er die Kenntnis des Objekts erlangt hat.
Andernfalls gilt der Nachweis des Objekts als durch uns erbracht. Die Mitteilung hat per Einschreiben zu erfolgen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt unser Nachweis als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags.
5. Vertraulichkeit
Alle von uns übermittelten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt und dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Kunde zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.
6. Haftung und Gewährleistung
Die von uns weitergegebenen Objektinformationen (einschließlich Unterlagen, Plänen und sonstigen Angaben) stammen von Dritten – in der Regel vom Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Angaben eigenständig zu prüfen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Müller Immobilien GmbH nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei gesetzlich zwingender Haftung – insbesondere bei Übernahme einer Garantie.
7. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Müller Immobilien GmbH in 27793 Wildeshausen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.