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Aktuelles

Collage aus Taschenrechner, Modellhaus und Grundrissplänen - Energetische Sanierung

Checkliste: Energetische Sanierung

Von

Veröffentlicht in IVD-NORD An 8. Dezember 2022

Die gestiegenen Energiepreise haben viele Eigentümer veranlasst, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Das ist nicht nur gut fürs Klima – langfristig lassen sich so Kosten sparen. Doch was ist alles sinnvoll und wirklich nötig? Und worauf muss bei der Umsetzung geachtet werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

  • Ziele der Sanierung bestimmen.
    • Was soll mit der Sanierung erreicht werden?
  • Ausgangslage analysieren.
    • Zustand der Immobilie.
    • Aktueller Energieverbrauch der Immobilie.
  • Experten für Sanierung und Energieberatung beauftragen.
    • Welche Maßnahmen sind wirklich nötig und welche lohnen sich?
    • Wie hoch ist Ihr Budget?
    • Lassen sich Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umstellen?
    • Gibt es Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage?
    • In welcher Reihenfolge sollten die Maßnahmen erfolgen?
    • Soll alles gleichzeitig oder Schritt für Schritt umgesetzt werden?
    • Sanierungsplan erstellen lassen.
  • Fördermöglichkeiten prüfen.
    • Welche Förderungen bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA?
    • Können Förderungen kombiniert werden?
    • Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen von einem Energie-Effizienz-Experten prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen lassen.
    • Förderungen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen.
  • Kredit beantragen.
    • Mehrere Angebote prüfen.
  • Umsetzung Sanierung.
    • Wenn Förderungen bewilligt sind, können Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragt werden.
  • Bestätigung einreichen und Förderungen erhalten.
    • Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können.
  • Steuerliche Geltendmachung der Sanierungsmaßnahmen.
    • Energie- und Steuerexperten können Sie beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © stockwerk-fotodesign/Depositphotos.com

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Suze Orman
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