Sie haben eine ansprechende Immobilie geerbt, die auch noch etwas wert ist? Herzlichen Glückwunsch! Aber Sie müssen das Erbe teilen, weil Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind? Was sich erst einmal schwierig anhört, weil man mehrere Vorstellungen unter einen Hut bekommen muss, ist mit einer professionellen Vorbereitung gut beraten.
Soll die Immobilie verkauft werden? Oder vermietet? Oder will ein Mitglied der Erbengemeinschaft in der Immobilie wohnen und die anderen auszahlen? Diese Fragen gilt es, zusammen zu beantworten. Mit unserem Überblick zur Auflösung einer Erbengemeinschaft sind Sie noch vor den ersten Gesprächen mit den Miterben gut informiert, was es zu beachten gibt.
Was macht man bei einer Erbimmobilie als erstes?
Zunächst sollten Sie sich zusammen auf einen Immobilienmakler einigen, der eine Bewertung der Immobilie vornimmt. Erst mit einer professionellen Wertermittlung haben Sie eine Vorstellung davon, wie viel die Immobilie wirklich wert ist. Der Entscheidung, ob die Immobilie mit Sicht auf einen hohen Erlös verkauft oder aber vermietet wird, kommen Sie so schon ein Stück näher. Auch die Eigennutzung bleibt als Möglichkeit am Horizont.
Sind alle Miterben bekannt?
Bevor Sie in die Verhandlungen gehen, muss die Erbengemeinschaft komplett sein. Jeder Miterbe kann nur über seinen eigenen Erbteil verfügen, nicht über den eines anderen. Zudem können Sie nur alle zusammen entscheiden, was mit Ihrem Erbe passieren soll. Heißt erstmal, dass alle Miterben ausfindig gemacht werden müssen. Das kann schon mal schwierig werden, wenn es sich um entfernte Verwandte handelt, die keiner Ihrer Kernverwandtschaft kennt. Wer sich unsicher ist, ob alle Erben bekannt sind, kann einen Erbermittler beauftragen, der nach weiteren Erben sucht.
Gibt es ein Testament?
Hat der Erblasser ein Testament verfasst und zudem verfügt, dass ein Testamentsvollstrecker die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft führt, muss dieser allen Punkten der Auflösung zustimmen. Außerdem muss er den Willen des Erblassers berücksichtigen.
Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?
Es sollte Ihr Ziel sein, die Auflösung einvernehmlich zu gestalten. Dies kann durch einen Vertrag entstehen. In einer Auseinandersetzungsvereinbarung wird festgehalten, wie das Erbe aufgeteilt wird. Dazu ist es wichtig, dass geklärt ist, was zum Nachlass gehört und dass alle Verbindlichkeiten erfüllt wurden. Wichtig ist es zudem, dass der Erblasser kein Auseinandersetzungsverbot veranlasst hat. Sollten sich alle auf einen Verkauf geeinigt haben, ist ein lokaler Makler Ihr nächster Ansprechpartner. Er wird sich um alles Weitere kümmern.
Was tun, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt?
Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft kann nur über seinen Erbteil verfügen. Verkauft man seinen Teil an jemand anders, kann dieser natürlich darüber verfügen. Sollte das keine Lösung sein und es kommt gar zum Streit ist der letzte Ausweg eine Auseinandersetzungsklage. Egal, wozu es kommt: es ist immer gut, im Fall einer Erbimmobilie einen Experten wie einen lokalen Profimakler mit an Bord zu holen.
Haben Sie mit mehreren Erben eine Immobilie geerbt? Dann lassen Sie sich von uns beraten! Wir unterstützen Sie gerne.
Wissensdurst noch nicht gestillt?
https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbrecht/testamentsvollstrecker/
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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